AGB`s Präventionskurse

AGB´s für die Präventionskurse (Rückenschule, Faszientraining und Beckenbodentraining)

 

Teilnahme

Für jeden der Kurse ist eine min. Teilnehmerzahl von 10 und eine max. Teilnehmerzahl von 15 Personen. Über die Zulassung zu den Kursen entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen per E-Mail oder WhatsApp. Sie erhalten eine Anmeldungsbestätigung der E-Mail. Sollte der Kurs bereits ausgebucht sein, werden Sie ebenfalls per E-Mail benachteiligt. Jeder Teilnehmer, der innerhalb der Primärprävention nach §§ 20 u. 20a SGB V an einem Präventionskurs teilnimmt und eine Teilnahmebescheinigung zur Erstattung bei den gesetzlichen Krankenkassen am Ende der Veranstaltung möchte, ist an eine 80 % Teilnahme gebunden. Andernfalls kann keine Bestätigung ausgestellt werden. In Ausnahmefällen, insbesondere bei längerer Krankheit, kann ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Nichtinanspruchnahme einzelner Stunden oder der kompletten Kurseinheit berechtigt nicht zu einer Erstattung der Kursgebühr - es besteht auch kein Anspruch auf die Teilnahme in einem anderen Kurs


Kursgebühr

Die Kurse sind vor der ersten Kurseinheit per Überweisung oder zur ersten Kurseinheit in bar zu entrichten. Wenn der Kurs vom Kursleiter komplett abgesagt werden muss, wird der volle Betrag an die Teilnehmer zurückerstattet.


Rücktritt

Bis zu 5 Tagen vor Kursbeginn kann die Buchung kostenfrei storniert werden. Danach wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% der Kursgebühr fällig. Nach Kursbeginn ist kein Rücktritt mehr möglich und die Stornogebühr entspricht der Höhe der Kursgebühr.

 

Kursabsagen seitens der Kursleiterin

Die Kursleiterin Annika Range-Eisenhuth behält sich das Recht vor, mangels Teilnahme einen Kurs komplett abzusagen. Wenn die Kursleiterin wegen Krank, Krankheit der Kinder, Urlaub, oder aus organisatorischen Gründen Kurssunden absagen muss, werden diese Kursstunden an den Kurs drangehangen, sodass keine Kursstunden ausfallen. An Feiertagen finden keine Kurse statt. Bei Absagen werden Sie per E-Mail oder WhatsApp informiert.

 

Haftung

Die Präventionskurse dienen der Gesundheitsvorbeugung, nicht zur Behandlung bestehender Erkrankungen oder akuten Krankheitsverläufen. (z.B. akuter Bandscheibenvorfall, akuten Entzündungen) Der Kursteilnehmer versichert, dass er sporttauglich ist und aus ärztlicher Sicht kein Sport– und Trainingsverbot besteht.

Der Besuch aller Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr, bei unter 18-Jährigen wird die Übernahme der Haftung durch die Eltern vorausgesetzt. Der Veranstalter (Annika Range-Eisenhuth) wird von allen Haftungsschäden freigestellt.


Die AGB´s sind ab dem 21.6.2020 gültig.


Sonstiges

Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem eigentlichen Zweck möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen

Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen.




ZUSATZ


Für Mitglieder und Freunde von Gesunder Werra-Meißner-Kreis

GWMK-Mitglieder haben die Möglichkeit im Rahmen der zwei bezuschussten Präventionskurse/Jahr

seitens der Krankenkasse sich diese zusätzlich durch GWMK bezuschussen zu lassen. Hierbei

übernimmt GWMK für bis zu zwei Kurse 20% des Kursbeitrags. Voraussetzung dafür ist eine

Teilnahme von 80% an den Kursterminen.


GWMK-Freunde haben unter den gleichen Voraussetzungen die Möglichkeit sich einen

Präventionskurs/Jahr mit 20% des Kursbeitrages bezuschussen zu lassen.

Der Kursbeitrag ist bei Kursleiterin Annika Range-Eisenhuth zu entrichten.

Die Teilnahmebescheinigung kann in beiden Fällen bei GWMK im Nachgang eingereicht werden.

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